Wir helfen
Ihnen, Ihren Angehörigen und Hinterbliebenen wenn Sie durch den Dienst für die Bundeswehr, die ehemalige NVA, oder in der Bundeswehrverwaltung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben könnten und Sie dadurch in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind (Härtefall) oder in anderen, besonders gelagerten Einzelfällen.
Der Vergabeausschuss (VGA) der Deutschen Härtefallstiftung hat in seiner Mai Sitzung über 17 Anträge von durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen beraten.