Vorstandswahl: Baumgärtner neuer Vorsitzender

Berlin. Der Stiftungsrat der Deutschen Härtefallstiftung hat Dr. Ulrich Baumgärtner zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Neue Stellvertreter werden Tanja Menz und Philip Kraft. Der langjährige Vorstandsvorsitzende Oberst a.D. Bernhard Gertz und seine Stellvertreterin Birgitt Heidinger standen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.

Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner war ab 2015 Mitglied im Stiftungsrat der Deutschen Härtefallstiftung und ist seit 2021 Vorstandsmitglied. Von 2018 bis 2024 war Baumgärtner Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Zuvor war er Kommandeur des Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung sowie Unterabteilungsleiter Personelle Einsatzbereitschaft im Bundesministerium der Verteidigung.

Tanja Menz ist Unternehmerin und seit 2011 Mitglied im Beirat Innere Führung des Bundesministeriums der Verteidigung. Zudem ist sie seit Gründung in 2012 Mitglied im Netzwerk der Hilfe. Ihr ältester Sohn Konstantin wurde am 18. Februar 2011 bei einem Anschlag durch einen afghanischen Innentäter getötet.

Regierungsdirektor Philip Kraft war von 2016 bis 2019 Mitglied im Vergabeausschuss der Deutschen Härtefallstiftung und ist seit 2019 Leiter der Bonner Geschäftsstelle. Zuvor war er Referatsleiter in der Rechtsabteilung des Deutschen Bundeswehrverbandes und hat sich dort u.a. für die Belange von Radarstrahlen- und Einsatzgeschädigten engagiert.

Der Vorstand führt das operative Geschäft der Härtefallstiftung. Zu seiner bedeutendsten Aufgabe zählt die Entscheidung über die Gewährung von Unterstützungsleistungen im Einzelfall. Dabei stützt sich der Vorstand auf die Empfehlungen des Vergabeausschusses. Erklärtes Ziel der Neuaufstellung ist das Festhalten am Bewährten, aber auch eine weitere Steigerung der Wirkungsfähigkeit, um die „Erfolgsgeschichte“ Härtefallstiftung in den kommenden Jahren fortzuschreiben.

Neben der Vorstandswahl hat der Stiftungsrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Vorstand entlastet. Auch über den Umgang mit der anhaltend hohen Zahl an Antragseingängen – im ersten Halbjahr 2024 bereits 69 – hat der Stiftungsrat beraten. Die Bearbeitung der Anträge müsse in Quantität und Qualität sichergestellt werden. Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hatte bereits im aktuellen Jahresbericht gefordert, dass die Geschäftsstelle zur Bewältigung ihrer Aufgaben adäquat ausgestattet wird.

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