Berlin. In seiner letzten Sitzung 2024 hat der Vergabeausschuss (VGA) im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages über 28 Anträge beraten. Dem Vorstand wurden Unterstützungsleistungen in einer Höhe von bis zu 608.000 Euro empfohlen. Die Gesamtsumme für 2024 beläuft sich damit auf knapp 2,6 Mio. Euro. Ohne eine kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel wäre dies nicht zu bewerkstelligen.
Die hohe Zahl an Antragseingängen ist ungebrochen. Bis Ende November sind 121 neue Anträge bei der Härtefallstiftung eingegangen. Im gesamten Vorjahr waren es 115 Anträge. Die Geschäftsstelle hat bereits 92 Antragsverfahren abgeschlossen. Die restlichen Unterstützungsleistungen werden noch vor Weihnachten ausgezahlt werden können.
Im Rahmen der Sitzung referierte Ministerialrätin Dr. Dorothea Dix (BMVg P III 3) zum Soldatenentschädigungsgesetz (SEG), welches am 01.01.2025 in Kraft tritt. In ihren Ausführungen ging die im BMVg für das Versorgungsrecht zuständige Referatsleiterin auf Historie, Zielsetzung und Neuerungen der gesetzlichen Neuregelung ein und stand für einen Austausch zur Verfügung. In ihrer Funktion als Stiftungsratsmitglied machte sich Dr. Dix auch ein Bild von den Beratungen im VGA als zentralem Gremium der Härtefallstiftung.