Der Vorstand
Beisitzer:
Generaloberstabsarzt
Dr. med. Ulrich Baumgärtner
Vorsitzender des Vorstands:
Oberst a.D. Bernhard Gertz
(hier: nach der Übergabe der Stiftungsurkunde am 31.07.2015)
Mit dem Stiftungsgeschäft vom 19. Mai 2015 wurde das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V als Treuhänder durch den Stiftungsrat angewiesen, auf der Grundlage des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die treuhänderische Stiftung in die neue rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes, die Deutsche Härtefallstiftung (Kurzbezeichnung: Härtefallstiftung) umzuwandeln und zu errichten.
Mit der Übergabe der Stiftungsurkunde durch die Bezirksregierung Köln wurde am 31. Juli 2015 die Deutsche Härtefallstiftung als selbständige Stiftung des Bürgerlichen Rechts als rechtsfähig anerkannt.
Mit dem Stiftungsgeschäft wurde auch bereits der Vorstand als eines der neuen Organe der Stiftung bestellt.
Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stiftung den Stifterwillen so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Zu seinen Aufgaben gehören dabei insbesondere:
Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden wird er durch seinen Stellvertreter, im Falle von dessen Verhinderung durch den Beisitzer vertreten.
Der Vorstand wurde aktuell bei der Stiftungsratsitzung am 4. Juni 2018 wieder gewählt und steht somit für weitere drei Jahre zur Verfügung.
Stellvertretende Vorsitzende:
Frau Birgitt Heidinger