Berlin. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Härtefallstiftung, Generaloberstabsarzt a.D. Dr. Ulrich Baumgärtner, und die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, haben sich ausgetauscht. Im Kern Stand dabei die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds für die Betroffenen von SED-Unrecht.
Am 30.
Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das „Sechste Gesetz zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung
in der ehemaligen DDR“ beschlossen, welches am 1. Juli 2025 in Kraft getreten
ist. Teil der umfangreichen Verbesserungen für die Opfer der SED-Diktatur ist
die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer bei der
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, welche in die „Stiftung für
ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt wurde.
Der
Härtefallfonds für Opfer politischer Verfolgung in der Sowjetischen
Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik wird auf der Grundlage
einer von der SED-Opferbeauftragten zu erlassenden Richtlinie eingerichtet. In
dessen Erarbeitungsprozess hat die Härtefallstiftung von Beginn an mitgewirkt,
zuletzt beim Austausch zum Stand und Perspektiven
für die Einrichtung des Härtefallfonds im Mai 2025.
Mittlerweile
ist der Austausch mit der SED-Opferbeauftragten für die Deutsche
Härtefallstiftung eine gute Tradition, denn es ist das gemeinsame Anliegen
beider Institutionen Menschen zu helfen.



