Die Deutsche Härtefallstiftung trauert um ihren langjährigen Vorstandsvorsitzenden, Oberst a.D. Bernhard Gertz, der am 20. November 2024 nach schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren viel zu früh verstorben ist. Bernhard Gertz hat die Härtefallstiftung von 2012 bis 2015 zuerst als Stiftungsratsvorsitzender und von 2015 bis 2024 als Vorstandsvorsitzender wie kein anderer geprägt.
Dazu sein Nachfolger im Amt des Vorstandsvorsitzenden, Generaloberstabsarzt a.D. Dr. Ulrich Baumgärtner: „Bernhard Gertz hat es zwar immer von sich gewiesen, aber er muss als Gründungsvater der Deutschen Härtefallstiftung bezeichnet werden. Früh hat er sich für einen Ausgleich mit den Radarstrahlengeschädigten eingesetzt. Ohne sein Wirken und sein unnachgiebiges Engagement hätte es eine Stiftungslösung nicht gegeben. Sein Name wird immer untrennbar mit der Härtefallstiftung verbunden sein. Unser tiefes Mitgefühl und unsere guten Wünsche sind bei seiner Familie.“
Bereits von 1993 bis 2008 als Bundesvorsitzender des Deutschen BundeswehrVerbandes waren die Radarstrahlengeschädigten für Bernhard Gertz ein besonderes Anliegen. Gemeinsam mit dem Bund zur Unterstützung Radarstrahlengeschädigter (BzUR) setzte er sich früh für Verbesserungen in der Entschädigungspraxis ein.
Erst im Jahr 2001 erkannte die Bundeswehr ihre Verantwortung für die sogenannten Radarstrahlengeschädigten grundsätzlich an und sagte eine unbürokratische Entschädigung zu. In den Folgejahren traten zwar Fortschritte in der Entschädigungspraxis ein, aber nach wie vor scheiterten viele gesundheitlich geschädigte Menschen in den oft sehr langwierigen Verfahren zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung.
Auf Druck der Parlamentarier des Deutschen Bundestages konnte zur umfassenden Wahrung der Fürsorgepflicht in besonderen Härtefällen eine gewisse Unterstützung ermöglicht werden. 2012 wurde unter dem Dach des Soldatenhilfswerks der Bundeswehr die „Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“ (kurz: Härtefallstiftung) errichtet. Vorausgegangen war eine jahrelange, intensive Lobbyarbeit des Deutschen BundeswehrVerbandes.
Im Jahr 2015 wurde dann vom damaligen Stiftungsrat unter dem Vorsitz von Bernhard Gertz die Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts herbeigeführt. Die Deutsche Härtefallstiftung war geboren. Mit Erlangung der Rechtsfähigkeit erfolgt die Ausweitung des gemeinnützigen Engagements und der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen bundeswehrnahen Organisationen.
Heute verfügt die Härtefallstiftung über ein verlässliches und belastbares Netzwerk mit starken Partnern wie dem Bundeswehr-Sozialwerk, dem von Rohdich’schen Legatenfonds, dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr oder der Soldaten und Veteranen Stiftung des Deutschen BundeswehrVerbandes.
Mittlerweile besteht ein Großteil der eingehenden Anträge aus Problemlagen im Zusammenhang mit einsatzbedingten psychoreaktiven Erkrankungen, wie zum Beispiel PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) oder depressiven Erkrankungen. Von Beginn an war für Gertz klar: Die vielfältigen Aufgaben und Einsätze der Bundeswehr wirken nach. Es war daher besonders weitsichtig von Bernhard Gertz, die Härtefallstiftung und ihre Satzung möglichst breit aufzustellen, um Menschen in allen denkbaren Notlagen helfen zu können.
2024 wurde Bernhard Gertz vom Stiftungsrat für seine Verdienste um die Deutsche Härtefallstiftung zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Mit der Deutschen Härtefallstiftung und ihrer nachhaltigen Arbeit für die Menschen der Bundeswehr hat sich Bernhard Gertz selbst ein Denkmal gesetzt, dessen Effekt noch lange in die Zukunft wirken wird.“








