Austausch zum Stand und Perspektiven für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds

Am 12. Mai 2025 hat die SED-Opferbeauftragte zu einem Austausch zum Stand und Perspektiven für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds in den Bundestag eingeladen. Der Austausch richtete sich insbesondere an Opferverbände, Beratungsstellen und weitere Institutionen, die in ihrer Arbeit mit dem bundesweiten Härtefallfonds in Berührung kommen werden.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Blick zunächst auf die Arbeit der Härtefallfonds der ostdeutschen Bundesländer gerichtet. Am Beispiel des Berliner Härtefallfonds gab Yvonne Laue vom Berliner Landesbeauftragten Einblicke in die Arbeit. 

Im Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden der UOKG, dem Dachverband der Opferverbände, Dieter Dombrowski wurde insbesondere über die Perspektive der Opfer, die heute in Westdeutschland leben, beleuchtet. Diese Betroffenen haben bisher keinen Zugang zu Leistungen aus einem Härtefallfonds, da die ostdeutschen Fonds sich ausschließlich an Betroffene mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland richten. 

Um ein anschauliches Beispiel für eine einfaches und unbürokratisches Hilfsinstrumente vorzustellen, hatte die SED-Opferbeauftragte die Härtefallstiftung der Bundeswehr zum Austausch eingeladen. Der Geschäftsführer der Stiftung, Philip Kraft, stellte den Teilnehmenden die Vorgehensweise und Möglichkeiten der Stiftung vor. Diese unterstützt aktuelle und ehemalige Soldatinnen und Soldaten, sowie ihre Angehörigen in außergewöhnlichen Notlagen, die aufgrund der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten.

Über den Stand der Überlegungen zur Ausgestaltung des bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer berichtete der Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Niels Schwiderski. So sieht das neue Gesetz vor, dass die Opferbeauftragte eine Richtlinie erlässt, in der die Rahmensetzung zur Vergabe der Leistungen aus dem bundesweiten Härtefallfonds, festgelegt ist. Ziel der Bundesbeauftragten ist es Betroffenen von SED-Unrecht, die sich heute in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, möglichst unbürokratisch zu helfen. Orientierungspunkt sind hierbei insbesondere die bestehenden Fonds der ostdeutschen Länder. So soll, nach Vorstellung der Bundesbeauftragten, auch der bundesweite Härtefallfonds Unterstützungen bei medizinischen Hilfen, die Schaffung und dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, technische Alltagshilfen, die Verbesserung der Mobilität, die Anschaffung oder Reparatur von Kommunikationsmitteln zur sozialen Teilhabe leisten. 

Die in der anschließenden Diskussion gegebenen Impulse, werden von der SED-Opferbeauftragten in den weiteren Beratungsprozess einbezogen. 

Hintergrund:

Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ beschlossen, welches zum 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.

Teil der umfangreichen Verbesserungen für die Opfer der SED-Diktatur ist die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, welche in die „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt wird. Das neu geschaffene „Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ sieht unter anderem vor, dass der Härtefallfonds für Opfer politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage einer von der SED-Opferbeauftragten zu erlassende Richtlinie eingerichtet wird.

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