Härtefallfonds SED-Opfer: Deutsche Härtefallstiftung mit an Bord

Berlin. Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, hat die Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Härtefallfonds für SED-Opfer erlassen. Damit kann die Arbeit des Fonds für Betroffene von politisch motiviertem Freiheitsentzug und deren Angehörige und Hinterbliebene beginnen. Auch die Deutsche Härtefallstiftung (DHS) beteiligt sich.

Die Errichtung des bundesweiten Härtefallfonds erfolgte aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages im Frühjahr 2025. Im Sommer trat dann das Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG) in Kraft. An dessen Erarbeitung hat die Härtefallstiftung von Beginn an mitgewirkt, zuletzt beim Austausch zum Stand und Perspektiven für die Einrichtung des Härtefallfonds im Mai 2025. Die Deutsche Härtefallstiftung und die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke arbeiten seit Langem eng zusammen.

In der konstituierenden Stiftungsratssitzung der StepV wurden nun die inhaltlichen und personellen Weichen für den Härtefallfonds gestellt. Der Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Niels Schwiderski wurde zum Stiftungsratsvorsitzenden und Dieter Dombrowski, der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG), zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Neue Vorsitzende des Vorstandes ist die frühere Landesministerin und langjährige Kulturausschussvorsitzende des Bundestages Katrin Budde (SPD).

Als Vertreter der Deutschen Härtefallstiftung wurde Geschäftsstellenleiter Philip Kraft in den Bewilligungsausschuss des Fonds berufen. Der Bewilligungsausschuss ist bei der StepV in Bonn angesiedelt und entscheidet über die Vergabe der Leistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie über die Leistungen aus dem neuen Härtefallfonds. Dem Bewilligungsausschuss gehören neben mehreren Expertinnen und Experten im Sozialen Entschädigungsrecht auch zahlreiche ehemals politisch Verfolgte an.

Die Richtlinie und das Antragsformular finden Betroffene unter Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung stehen gern für eine persönliche Beratung beim Ausfüllen des Antrags zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen zur SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag finden Sie unter Deutscher Bundestag – SED-Opferbeauftragte.

Die Richtlinie und das Antragsformular finden Betroffene unter Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung stehen gern für eine persönliche Beratung beim Ausfüllen des Antrags zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag finden Sie unter Deutscher Bundestag – SED-Opferbeauftragte.

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