Berlin. Die
SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, hat die Richtlinie für
die Vergabe von Mitteln aus dem Härtefallfonds für SED-Opfer erlassen.
Damit kann die Arbeit des Fonds
für Betroffene von politisch motiviertem Freiheitsentzug und deren
Angehörige und Hinterbliebene beginnen. Auch die Deutsche Härtefallstiftung
(DHS) beteiligt sich.
Die Errichtung des bundesweiten Härtefallfonds erfolgte
aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages im Frühjahr
2025. Im Sommer trat dann das Gesetz über
die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG) in Kraft. An
dessen Erarbeitung hat die Härtefallstiftung von Beginn an mitgewirkt, zuletzt beim Austausch
zum Stand und Perspektiven für die Einrichtung des Härtefallfonds im
Mai 2025. Die Deutsche Härtefallstiftung und die SED-Opferbeauftragte Evelyn
Zupke arbeiten seit Langem eng zusammen.
In der konstituierenden Stiftungsratssitzung der StepV
wurden nun die inhaltlichen und personellen Weichen für den Härtefallfonds
gestellt. Der Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Niels Schwiderski
wurde zum Stiftungsratsvorsitzenden und Dieter Dombrowski, der Vorsitzende der
Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG), zum
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Neue Vorsitzende des Vorstandes ist die
frühere Landesministerin und langjährige Kulturausschussvorsitzende des
Bundestages Katrin Budde (SPD).
Als Vertreter der Deutschen Härtefallstiftung wurde
Geschäftsstellenleiter Philip Kraft in den Bewilligungsausschuss des Fonds berufen.
Der Bewilligungsausschuss ist bei der StepV in Bonn angesiedelt und entscheidet
über die Vergabe der Leistungen nach § 18 des Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes sowie über die Leistungen aus dem neuen
Härtefallfonds. Dem Bewilligungsausschuss gehören neben mehreren Expertinnen und
Experten im Sozialen Entschädigungsrecht auch zahlreiche ehemals politisch
Verfolgte an.
Die Richtlinie und das
Antragsformular finden Betroffene unter Stiftung
für ehemalige politisch Verfolgte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stiftung stehen gern für eine persönliche Beratung beim Ausfüllen des Antrags
zur Verfügung.
Weiterführende
Informationen zur SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag finden Sie
unter Deutscher
Bundestag – SED-Opferbeauftragte.
Die Richtlinie und das Antragsformular finden Betroffene unter Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung stehen gern für eine persönliche Beratung beim Ausfüllen des Antrags zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag finden Sie unter Deutscher Bundestag – SED-Opferbeauftragte.



