Berlin. Generaloberstabsarzt a.D. Dr. Ulrich Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Härtefallstiftung, und der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Henning Otte, haben sich zur Stiftungsarbeit ausgetauscht. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Entwicklung der Antragszahlen, die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle, anstehende Nachbesetzungen in den Stiftungsgremien sowie die Aktivitäten rund um den Nationalen Veteranentag.
Die Arbeit der Härtefallstiftung ist regelmäßig Gegenstand der Jahresberichte des Wehrbeauftragten. Dieser hatte in der Vergangenheit wiederholt auf die Notwendigkeit einer angemessenen personellen Ausstattung der Geschäftsstelle hingewiesen, um die Bearbeitungszeiten der Unterstützungsanträge in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Inzwischen ist es der Härtefallstiftung gelungen, die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen. Und das trotz steigender Antragszahlen sowie weiterhin unbesetzter Dienstposten.
Seit ihrer Einrichtung durch den Deutschen Bundestag begleitet der Wehrbeauftragte die Stiftung eng. Am Anfang waren es allein die Radarstrahlengeschädigten. Doch heute ist der Kreis der Personen, die von der Härtefallstiftung unterstützt werden, viel breiter gefasst. Ins Zentrum gerückt sind einsatzgeschädigte Menschen, insbesondere mit psycho-reaktiven Einsatzfolgen und häufig sehr komplexen persönlichen Notlagen.
Durch den engen Austausch zwischen der Geschäftsstelle der Härtefallstiftung und dem Amt des Wehrbeauftragen konnten in vielen Fällen pragmatische und nachhaltige Lösungen für die Betroffenen, ihre Familien und Hinterbliebene erreicht werden. Durch seinen Sitz im Stiftungsrat, dem obersten Gremium der Härtefallstiftung, kann sich der Wehrbeauftragte darüber hinaus direkt in die Stiftungsarbeit einbringen.
Im Juni hat der neue Leitende Beamte des Wehrbeauftragten, Ministerialdirigent Prof. Dr. Enrico Brissa, die Nachfolge von Ministerialdirigentin Bettina Petzold im Stiftungsrat angetreten. Zudem wurde Brissa zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Damit wird die enge und wirkungsvolle Zusammenarbeit zum Wohl der durch ihren Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen fortgesetzt.



