Die Unterstützungsleistung wird regelmäßig in Form einer finanziellen Zuwendung erbracht.
Die Bemessung von Art und Höhe der Leistung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Auf die Leistungen der Deutschen Härtefallstiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Bewilligung von Stiftungsleistungen ist ein Antragsverfahren erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über das hierfür vorgesehene Formblatt.