Antragsverfahren
Die Unterstützungsleistung wird regelmäßig in Form einer finanziellen Zuwendung erbracht.
Die Bemessung von Art und Höhe der Leistung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Auf die Leistungen der Deutschen Härtefallstiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Bewilligung von Stiftungsleistungen ist ein Antragsverfahren erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über das hierfür vorgesehene Formblatt.
Antragsformular
Bei Bedarf fügen Sie bitte weitere Seiten als Anlage bei oder nutzen die entsprechenden Rückseiten des Antrages.
Die Stiftung weist darauf hin, dass Bescheide und ähnliche Nachweise als Kopien im Rahmen Ihrer Mitwirkung beizubringen sind.
Sollten Sie Fragen zum Antrag oder zum Verfahren haben können Sie uns gerne unter 0228-5504-8535 oder per E-Mail Mail@haertefall-stiftung.de erreichen.