Stiftung

Die Deutsche Härtefallstiftung hilft Menschen in außergewöhnlichen Notlagen, die aufgrund der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten. Unterstützt werden aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige, ehemalige Angehörige der NVA sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene.
Sitz der Härtefallstiftung ist Bonn.

Zweck der Stiftung

Im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO) die Unterstützung von persönlich und/oder wirtschaftlich Hilfsbedürftigen, insbesondere die Unterstützung von aktiven und ehemaligen Soldaten sowie Reservisten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR außerhalb des geltenden Versorgungsrechts, um in besonderen Härtefällen, die aufgrund der Ausübung der dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten, Hilfe zu leisten. Die Unterstützung kann in allen Fällen im Dienst erlittener, insbesondere einsatzbezogener Gesundheitsschädigungen, auf Antrag gewährt werden. Auch Hinterbliebene oder Angehörige des betroffenen Personenkreises können Empfänger von Unterstützungsleistungen sein. Im besonderen Einzelfall kann eine Unterstützung auch in Härtefällen über Satz 1 und 2 hinaus erfolgen, wenn sie dringend geboten erscheint. Nur wirtschaftlich bedürftige Personen i.S.d. § 53 Abs.1 Nr.2 AO dürfen finanzielle Unterstützung erhalten.

Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, insbesondere zur Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung des Dienstes in den deutschen Streitkräften.

Die Förderung der Volksbildung, insbesondere im Hinblick auf die Belange der Bundeswehr und des Einsatzes ihrer militärischen und zivilen Angehörigen im In- und Ausland.

Die Förderung des Andenkens an Einsatz-, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie der Hilfe für Kriegsopfer, -hinterbliebene, -beschädigte und -gefangene durch Beratung und Betreuung von Soldaten, Reservisten und Veteranen.

Die Verbreitung der Arbeitsergebnisse der Stiftung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit.

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