Stiftung
„Bei diesem Thema […] stehen wir alle in einer Verantwortung, sei es eine parlamentarische Verantwortung oder eine Regierungsverantwortung. […] Das Instrument einer Stiftung für die Fürsorge, die wir unseren Soldatinnen und Soldaten angedeihen lassen müssen, ist eine ganz wichtige Errungenschaft.“
Christian Schmidt (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär, 10. November 2011
Rettungsanker Härtefallstiftung
Von den 1960er bis weit in die 1980er-Jahre waren viele Angehörige der Bundeswehr und der NVA unwissend hohen Dosen ionisierender Strahlung ausgesetzt. Erst im Jahr 2001 erkannte die Bundeswehr ihre Verantwortung für die sog. Radarstrahlengeschädigten grundsätzlich an und sagte eine unbürokratische Entschädigung zu. In den Folgejahren traten zwar Fortschritte in der Entschädigungspraxis ein, aber nach wie vor scheiterten viele gesundheitlich geschädigte Menschen in den oft sehr langwierigen Verfahren zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung.
Bei den Parlamentariern des Deutschen Bundestages bestand parteiübergreifend der politische Wille, den Radarstrahlengeschädigten möglichst zügig und unbürokratisch zu helfen. Zur umfassenden Wahrung der Fürsorgepflicht sollte in besonderen Härtefällen eine gewisse Unterstützung ermöglicht werden und außerhalb des geltenden Versorgungsrechts erfolgen. Im Bundeshaushalt 2012 wurde dann eine Summe von sieben Millionen Euro für eine Stiftungslösung vorgesehen.
Nach Monaten organisatorischer Vorarbeit konnte am 22. Mai 2012 unter dem Dach des Soldatenhilfswerks der Bundeswehr und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung die „Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“ (kurz: Härtefallstiftung) errichtet werden. Es folgten bis Jahresende die Aufstellung der Gremien und die Auszahlung erster Unterstützungsleistungen.
Im Jahr 2015 wurde vom damaligen Stiftungsrat die Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts herbeigeführt. Mit Erlangung der Rechtsfähigkeit erfolgt die Ausweitung des gemeinnützigen Engagements und der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen bundeswehrnahen Organisationen.
Heute verfügt die Härtefallstiftung über ein verlässliches und belastbares Netzwerk, mit starken Partnern wie dem Bundeswehr-Sozialwerk, dem von Rohdich’schen Legatenfonds, dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr oder der Soldaten und Veteranen Stiftung des Deutschen BundeswehrVerbandes.
Ein Großteil der eingehenden Anträge wird mittlerweile von Bundeswehrangehörigen mit einsatzbedingten psychoreaktiven Störungen (i.e. PTBS) gestellt. Die gezielte Förderung von Betreuungsmaßnahmen, die das Angebot der Bundeswehr nachhaltig ergänzen, wurde zu einem weiteren Betätigungsfeld. Paradebeispiel hierfür ist das Projekt MUTMACHER – stark für Bundeswehrfamilien.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Errichtung der Härtefallstiftung mit einer Resolution initiiert und deren Arbeit in zehn Jahren stets nachhaltig fördernd begleitet. Sie sind im Stiftungsrat prominent vertreten, bestimmen Stiftungszweck und Vergaberichtlinien und sorgen für eine anforderungsgerechte finanzielle Ausstattung des Verbrauchsvermögens.
Bis heute wurden weit über 1000 Anträge bearbeitet und über 17 Mio. Euro Unterstützungsleistungen an Menschen in besonderen Notlagen ausgezahlt. Prognostisch wird die Arbeit für die Härtefallstiftung in den kommenden Jahren nicht ausgehen: Nicht nur die vielfältigen Aufgaben und Einsätze der Bundeswehr wirken nach.