Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Kontrollorgan der Härtefallstiftung.
Zu seinen Aufgaben zählen die Wahl des Vorstands, die Bestimmung der Mitglieder des Vergabeausschusses, die Festlegung der Vergabekriterien, die Genehmigung des jährlichen Tätigkeitsberichts und die Entlastung des Vorstands.

Dem Stiftungsrat gehören u.a. acht Abgeordnete des Deutschen Bundestags und vier von der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung benannte Persönlichkeiten an.

Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes

André Wüstner

Leitender Beamter bei der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages

Hans-Ulrich Gerland

„Dort, wo die Bürokratie zu hohe Hürden aufbaut, hilft die Härtefallstiftung. Sie hat ohne großes Aufsehen in den letzten Jahren vielen Soldatinnen und Soldaten wieder Mut und Würde verliehen, sogar Gerechtigkeit geschaffen. Darauf können wir stolz sein.“
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Oberst a.D.

Bernhard Gertz

„Dort, wo die Bürokratie zu hohe Hürden aufbaut, hilft die Härtefallstiftung. Sie hat ohne großes Aufsehen in den letzten Jahren vielen Soldatinnen und Soldaten wieder Mut und Würde verliehen, sogar Gerechtigkeit geschaffen. Darauf können wir stolz sein.“
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Generaloberstabsarzt

Dr. Ulrich Baumgärtner

„Dort, wo die Bürokratie zu hohe Hürden aufbaut, hilft die Härtefallstiftung. Sie hat ohne großes Aufsehen in den letzten Jahren vielen Soldatinnen und Soldaten wieder Mut und Würde verliehen, sogar Gerechtigkeit geschaffen. Darauf können wir stolz sein.“
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Monsignore

Joachim Simon

„Dort, wo die Bürokratie zu hohe Hürden aufbaut, hilft die Härtefallstiftung. Sie hat ohne großes Aufsehen in den letzten Jahren vielen Soldatinnen und Soldaten wieder Mut und Würde verliehen, sogar Gerechtigkeit geschaffen. Darauf können wir stolz sein.“
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