23. Januar 2023

Themen in Überblick

Wir helfen Ihnen, Ihren Angehörigen und Hinterbliebenen wenn Sie durch den Dienst für die Bundeswehr, die ehemalige NVA, oder in der Bundeswehrverwaltung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben könnten und Sie dadurch in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind (Härtefall) oder in anderen, besonders gelagerten Einzelfällen.

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