Bonn. Der Vergabeausschuss (VGA) der Deutschen Härtefallstiftung hat in seiner ersten Sitzung 2023 über 19 Anträge von durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen beraten. Problemlagen im Zusammenhang mit einsatzbedingten psycho-reaktiven Störungen standen dabei im Vordergrund. Von den behandelten Fällen wurden dem Vorstand zehn Anträge zur Annahme und Unterstützungsleistungen in einer Gesamthöhe von über 210.000 € empfohlen.
Als Gast aus dem Bundesministerium der Verteidigung nahm Ministerialrat Stefan Hucul an der Veranstaltung teil. Der Referatsleiter in der Abteilung Personal machte sich ein umfangreiches Bild von den Beratungen des zentralen Gremiums der Härtefallstiftung. Das Referat P III 1 ist u.a. zuständig für soziale Grundsatzfragen, Fürsorgeangelegenheiten und Beihilfe sowie Halter des Erlasses zur Gewährung von Unterstützungsleistungen der Bundeswehr an die Deutsche Härtefallstiftung.