Berlin. Oberst a.D. Bernhard Gertz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Härtefallstiftung, und die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Dr. Eva Högl, haben sich vor der Sommerpause ausgetauscht. Neben den Perspektiven der Stiftungsarbeit stand das Thema Beschädigtenversorgung ganz oben auf der Agenda. Dabei wurden auch ganz konkrete Einzelfälle besprochen.
Trotz eines mittlerweile gut funktionierenden Versorgungssystems fallen auch heute noch einige Fälle durch das Raster. Es gelinge nicht immer, nachhaltig zu helfen und da sei es gut, dass es Einrichtungen wie die Härtefallstiftung gibt. Der Deutsche Bundestag habe mit dem Beschluss zur Einrichtung der Härtefallstiftung vor über zehn Jahren eine sehr weitsichtige Entscheidung getroffen.
Nicht ohne Grund ist die Härtefallstiftung regelmäßig Gegenstand des Jahresberichts der Wehrbeauftragten. In ihrem aktuellen Bericht stellt die „Anwältin der Soldaten“ fest, dass die Härtefallstiftung bei der Bewältigung der vielschichtigen Probleme durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigter Menschen einen nachhaltigen Beitrag leistet. Hervorzuheben seien einsatzbedingte Gesundheitsschädigungen und dabei insbesondere psychische Belastungen oder Erkrankungen.
Seit Bestehen ist die Wehrbeauftragte mit einem ständigen Vertreter im Stiftungsrat, dem obersten Gremium der Härtefallstiftung, vertreten. Jüngst wurde der Leitende Beamte im Amt der Wehrbeauftragten, Ministerialdirigent Hans-Ulrich Gerland, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt.
Gerade vor diesem Hintergrund wurde eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Härtefallstiftung und der Wehrbeauftragten vereinbart. Man arbeite an denselben Themen und engagiere sich mit Leidenschaft für alle durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen.