Bonn. Der Vergabeausschuss hat im März über 15 Anträge beraten. Zehn von ihnen wurden dem Vorstand zur Annahme vorgelegt und Unterstützungsleistungen ein einer Gesamthöhe von bis zu 230.000 Euro empfohlen. Vier Anträge mussten u.a. wegen Verstoß gegen § 53 Abgabenordnung abgelehnt werden. Ein Antrag wurde zurückgestellt.
Die Antragseingänge befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Im ersten Quartal 2024 wurden bereits 39 Anträge in der Geschäftsstelle eingereicht. Damit hat sich der positive Trend aus dem vergangenen Jahr bestätigt.
Über den Umgang mit den hohen Antragszahlen wird der Stiftungsrat im Mai beraten und die erforderlichen Schritte einleiten, um die Bearbeitung der Anträge in Quantität und Qualität sicherzustellen.